21.02.2023 |

Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen / Erstinstanzliche Abweisung der Klage von FuPro Consort

Aktualisierung der Veröffentlichung von Insiderinformationen von 13.11.2020, 04.05.2022 und 18.08.2022

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Am 13.11.2020 und am 04.05.2022 hat UNIQA Insurance Group AG als ad hoc Mitteilung gemäß Art 17 MAR veröffentlicht, dass eine deutsche Zweckgesellschaft eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen UNIQA Österreich Versicherungen AG ("UNIQA Österreich") als Rechtsnachfolgerin der früheren FINANCE LIFE Lebensversicherung AG eingebracht bzw das Klagebegehren ausgedehnt hat. Die Klage dieser deutschen Zweckgesellschaft, FuProConsort UG (haftungsbeschränkt), wurde mit dem UNIQA Österreich heute zugestellten Urteil in erster Instanz wegen mangelnder Klagslegitimation abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die weiteren Verfahren in dieser Sache (ad hoc Mitteilung gemäß Art 17 MAR vom 18.08.2022) sind anhängig.

UNIQA Group
Die UNIQA Group ist eine der führenden Versicherungsgesellschaften in ihren Kernmärkten Österreich und Zentral- und Osteuropa (CEE). Mehr als 21.000 Mitarbeiter:innen und exklusive Vertriebspartner:innen betreuen in 17 Ländern knapp 17 Millionen Kund:innen. In Österreich ist UNIQA mit einem Marktanteil von rund 21 Prozent die zweitgrößte Versicherungsgruppe. In der Wachstumsregion CEE ist UNIQA in 14 Märkten vertreten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Tschechien, Ukraine und Ungarn. Darüber hinaus zählen auch Versicherungen in der Schweiz und Liechtenstein zur UNIQA Group.

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