21.12.2023 |

Ad hoc: Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich / Term Sheet über wesentliche Elemente einer außergerichtlichen Lösung mit wesentlichen Anlegergruppen

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Aktualisierung von Insiderinformationen vom 13.11.2020, 04.05.2022, 18.08.2022 und 21.02.2023.

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

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Aktualisierung von Insiderinformationen vom 13.11.2020, 04.05.2022, 18.08.2022 und 21.02.2023.

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Am 13.11.2020 hat UNIQA Insurance Group AG als ad hoc Mitteilung gemäß Art 17 MAR veröffentlicht, dass neben einer von einer deutschen Zweckgesellschaft eingebrachten zivilrechtlichen Schadenersatzklage gegen UNIQA Österreich Versicherungen AG ("UNIQA Österreich") als Rechtsnachfolgerin der früheren FINANCE LIFE Lebensversicherung AG auch von weiteren Anlegern außergerichtlich Ansprüche geltend gemacht wurden. Am 18.08.2022 hat UNIQA Insurance Group AG als ad hoc Mitteilung bekannt gemacht, dass ein Teil der außergerichtlich geltend gemachten zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche in Deutschland gerichtlich geltend gemacht wurde. Die Kläger dieser untereinander koordinierten Anlegergruppen sind andere als jene, deren Ansprüche die deutsche Zweckgesellschaft in Wien gerichtlich geltend macht.

Mit den Vertretern dieser untereinander koordinierten Anlegergruppen (lediglich nicht mit der deutschen Zweckgesellschaft) wird am heutigen Tag ein Term Sheet unterzeichnet werden, das eine inhaltliche Einigung über die wesentlichen Elemente einer möglichen außergerichtlichen Einigung darstellt. UNIQA Österreich würde sich aus Gründen der Verfahrensökonomie, aber ohne Anerkennung der behaupteten Ansprüche und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht verpflichten, an die Anleger dieser Gruppen einen Betrag von bis zu EUR 59.320.000,00, dessen genaue Festlegung und Fälligkeit noch von einzelnen Parametern abhängt, zu leisten. Zusätzlich zu der Ausformulierung und Unterzeichnung der formellen und bindenden Vereinbarung bedarf diese Einigung auf Seite der Anspruchsteller deren Zustimmung mit einer Quote von 90 %, um wirksam zu werden.

Nach gegenwärtiger Einschätzung von UNIQA wird keine wesentlich nachteilige Auswirkung für das Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr 2023 erwartet.

UNIQA Group
Die UNIQA Group ist eine der führenden Versicherungsgesellschaften in ihren Kernmärkten Österreich und Zentral- und Osteuropa (CEE). Mehr als 21.000 Mitarbeiter:innen und exklusive Vertriebspartner:innen betreuen in 17 Ländern knapp 17 Millionen Kund:innen. In Österreich ist UNIQA mit einem Marktanteil von rund 21 Prozent die zweitgrößte Versicherungsgruppe. In der Wachstumsregion CEE ist UNIQA in 14 Märkten vertreten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Tschechien, Ukraine und Ungarn. Darüber hinaus zählen auch Versicherungen in der Schweiz und Liechtenstein zur UNIQA Group.

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Kontakt

03  Klaus Kraigher, Pressesprecher
Klaus Kraigher
Pressesprecher

UNIQA Insurance Group AG
Untere Donaustraße 21
A-1029 Wien 
Mobil: +43 664 8231997